50
Jahre Menschenrechte: Die Realität
In Artikel 3 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden sind, heisst es: «Jeder hat
das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Niemand darf der Folter oder
grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.»
Aber Tatsache ist, dass zum Beispiel die USA und China Mitglieder des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen sind und trotzdem an der Todesstrafe festhalten und diese auch
vollziehen. So stellt sich unweigerlich die Frage: Kann eine Weltfriedensorganisation, in
der doch die meisten Staaten vertreten sind, den Weltfrieden überhaupt fördern,
sicherstellen und aufrechterhalten? Eigentlich sollten jene Staaten, die der UNO
beigetreten sind und somit die Ideale und Ziele dieser Organisation als erstrebenswert
betrachtet haben, als Vorbilder wirken. Die Realität ist davon jedoch weit entfernt.
Paradoxerweise finden in vielen der UN-Mitgliedstaaten Kriege, Völkermorde und
Missachtung der Menschenrechte statt.
Solange die Herren Kabila, Pinochet, Hussein, Milosevic und Konsorten für ihre
Greueltaten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, ist die Frage offen, inwiefern diese
Menschenrechte in die Realität umgesetzt werden können.
Eric Sigrist
(Leserforum - Zürcher Unterländer vom 18. Dezember 1998) |