Standpunkte und Kommentare

 

Das 20. Jahrhundert – Das Jahrhundert der Völkermorde

Menschenrechtsorganisationen sprechen von insgesamt 2,5 Milliarden Menschen, die seit Beginn der Geschichtsschreibung durch Krieg, Kriegsverbrechen und Völkermorde den Tod fanden. Kaum ein Land ist von Krieg und Kriegsverbrechen verschont geblieben. Die Verbrechen des deutschen Nationalsozialismus und die Vernichtung von sechs Millionen Juden wurden ausreichend dokumentiert. Das im Jahr 1998 erschienene «Schwarzbuch des Kommunismus» klärt über die maoistischen, leninistischen und stalinistischen Verbrechen auf, bei denen gegen 100 Millionen Menschen zu Tode kamen. Die USA sind verantwortlich für den Tod von 1,5 Millionen Menschen in Vietnam und für die Zerstörung von Tausenden von Dörfern und Städten. In Algerien sind im Unabhängigkeitskampf gegen Frankreich (1954-1962) eine Million Araber bei Massakern und in Konzentrationslagern gestorben. Pol Pot und seine Roten Khmer sind verantwortlich für die Beseitigung von gegen 2,4 Millionen Menschen. Er wollte eine utopische eigentums- und geldlose Gesellschaft verwirklichen. Die Volksrepublik China ist schuldig für Völkermordverbrechen von etwa 1,2 Millionen Tibetern, die bei der Annexion von 1950/51 getötet wurden. Zwischen 1915 und 1918 wurden von der jungtürkischen Regierung 1,4 Millionen Armenier umgebracht. (Am 16. Dezember 2003 hat der Nationalrat mit 107 zu 67 Stimmen das Postulat zu Anerkennung des Völkermords an den Armeniern durch die Türkei angenommen.) Die Reihe versuchten, begonnenen und vollendeten Genozids lässt sich fast endlos fortsetzen.

Auch der europäische Kolonialismus verbreitete viel Unheil auf sämtlichen Erdteilen. Französische, britische, niederländische, portugiesische und deutsche Eroberer haben in Nord-, Süd- und Mittelamerika, in Afrika, Asien und Australien den Lebensraum der Ureinwohner annektiert und Menschen vertrieben oder zu Sklaven gemacht. Die Liste der betroffenen Länder ist lang: Brasilien, Paraguay, Guatemala, Moçambique, Angola, Kongo, Nigeria, Kenia, Sudan, China, Myanmar, Indonesien, Ost-Timor, Tschetschenien, Ex-Jugoslawien, Israel, Türkei und viele mehr.

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC)
Das 20. Jahrhundert, das Jahrhundert der Völkermorde, lässt die Frage aufkommen, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit (systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung), Kriegsverbrechen (schwere Verletzungen der Genfer Konvention und des Kriegsvölkerrechts) und Völkermord geahndet werden können. Die Errichtung der Sondergerichtshöfe für Ex-Jugoslawien und Rwanda durch den UNO-Sicherheitsrat haben gezeigt, dass ein unabhängiger und ständiger internationaler Strafgerichtshof erforderlich ist.

Am 17. Juli 1998 trafen sich 160 Länder an einer Konferenz der Vereinten Nationen in Rom. Nach fünf Wochen intensiver Verhandlungen waren sich die Vertreter von 120 Staaten einig, dass ein Internationaler Strafgerichtshof eingerichtet wird, vor dem solche Fälle künftig behandelt werden sollen. Mitte April 2002 wurde dieser Vertrag von 66 Ländern ratifiziert und das Römer Statut trat somit per 1. Juli 2002 in Kraft.

Zu internationaler Diskussion führte die Verweigerung der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vereinigten Staaten von Amerika. Zum Schutz von amerikanischen Soldaten machte Washington einen Rückzieher. Präsident George W. Bush argumentierte vor allem damit, dass amerikanische Soldaten und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit internationalen Friedenseinsätzen willkürlich angeklagt werden könnten. Das wolle man sich nicht gefallen lassen. Die Bundesversammlung ratifizierte das Römer Statut am 12. Oktober 2001. Am 21. April 2002 wurde der Argentinier Luis Moreno Ocampo – ehemaliger Staatsanwalt bei den Verfahren gegen führende Mitglieder der argentinischen Militärjunta – einstimmig zum Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs gewählt. Im Februar 2003 wurden in der ersten Sitzung in New York 18 Richter gewählt. Moreno Ocampo hat sein Amt am 21. Juni 2003 angetreten. Der Strafgerichtshof hat seinen ständigen Sitz im niederländischen Den Haag.

Rwanda – Zehn Jahre nach dem Völkermord
In der Ausgabe 3-5/2004 der Zeitschrift «physiognomie und charakter» stehen die vor zehn Jahren in Rwanda geschehenen traurigen Vorfälle, während denen die Hutu-Mehrheit die vergleichsweise wohlhabende und politisch einflussreiche Tutsi-Minderheit vollständig zu vernichten strebte, etwa in einem Aussmass, dass man in einem Anklang an den Holocaust sagen kann, dass eine geplante, systematisch durchgeführte Endlösung, d. h. eine vollständige Ausrottung der Tutsi, hat stattfinden sollen. Es blieb aber nicht bei einem Plan, sondern der Plan wurde im April 1994 in die Tat umgesetzt. Innerhalb von 100 Tagen wurden gegen eine Million Menschen niedergemetzelt. Wie waren die Ereignisse? Was für Menschen waren es, die geplant und gehandelt hatten? Wie geht man jetzt mit den Schuldigen und der Schuld um? Und was hat der Psychophysiognom dazu zu sagen?

Das sind einige Fragen, die in diesem Heft behandelt werden. Um das Bild von den Vorgängen vor zehn Jahren zu vervollständigen, bin ich im letzten Juli nach Rwanda gereist. Meine unmittelbaren Eindrücke sind der vorliegenden Studie zu entnehmen. Mit vereinten Kräften haben Fritz Aerni und ich dieses Heft gestaltet. Die Ereignisse in Schwarzafrika während dem 20. Jahrhundert sind eine hervorragende Lektion Menschenkenntnis.

Eric Sigrist
6. März 2004

 

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